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   BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23   

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BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23 (https://dejure.org/2024,8054)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23 (https://dejure.org/2024,8054)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2024 - 1 BvR 2279/23 (https://dejure.org/2024,8054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 6 Abs 2 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus Tagebüchern des Beschwerdeführers, die im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt worden waren - Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung nicht ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus Tagebüchern des Beschwerdeführers, die im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt worden waren - Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus Tagebüchern des Beschwerdeführers, die im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt worden waren - Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung nicht ...

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - Wörtliche Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen im CumEx-Skandal zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde im »Tagebuchstreit« ohne Erfolg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Tagebuchzitaten im Cum-Ex-Skandal: Olearius scheitert mit Verfassungsbeschwerde

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen - Verfassungsbeschwerde genügt nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Es würde die Verfassung auch verletzen, wenn sie zu einem Ergebnis, das den Wertvorstellungen der Verfassung entspräche, auf einem methodischen Wege gelangten, der die ihnen bei der Rechtsfindung gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen missachtete (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

    Allerdings ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die "Richtigkeit" der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu beurteilen, soweit ihre Begründung und Weiterentwicklung im Bereich der zivilrechtlichen Dogmatik verbleibt (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    aa) Der von ihm herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 353d Nr. 3 StGB (vgl. BVerfGE 71, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 23 ff.) entnimmt der Beschwerdeführer, dass für die Strafbarkeit nach dieser Norm in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eine abstrakte Gefährdung der durch § 353d Nr. 3 StGB geschützten Rechtsgüter genüge, und dass angesichts dieser bereits auf der Ebene des Gesetzes vollzogenen Abwägung der konfligierenden Grundrechte und Menschenrechte bei der Anwendung des Gesetzes auf den Einzelfall "die Rechtsgüterabwägung nicht erneut aktiviert werden" könne.

    Weshalb die hiermit geforderte Gleichsetzung einer abstrakten - strafrechtlich überdies in erster Linie zum Schutz der Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten sanktionierten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 26) - Gefährdungslage mit einer zivilrechtlich konkret abzuwehrenden Rechtsverletzung verfassungs- oder konventionsrechtlich geboten wäre und ebenso ein hieraus abgeleitetes Unterbleiben einer Abwägung bei der Zuerkennung auf § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB, § 353d Nr. 3 StGB gestützter Abwehransprüche, legt die Verfassungsbeschwerde nicht nachvollziehbar dar.

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    aa) Der von ihm herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 353d Nr. 3 StGB (vgl. BVerfGE 71, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 -, Rn. 23 ff.) entnimmt der Beschwerdeführer, dass für die Strafbarkeit nach dieser Norm in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eine abstrakte Gefährdung der durch § 353d Nr. 3 StGB geschützten Rechtsgüter genüge, und dass angesichts dieser bereits auf der Ebene des Gesetzes vollzogenen Abwägung der konfligierenden Grundrechte und Menschenrechte bei der Anwendung des Gesetzes auf den Einzelfall "die Rechtsgüterabwägung nicht erneut aktiviert werden" könne.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 1 ; 85, 248 ; 86, 122 ; 102, 347 ; 107, 275 ; 119, 1 ; 148, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 433/15

    Durchsuchung bei dem Betreiber eines Blogs wegen der Veröffentlichung von

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

  • EGMR, 28.06.2011 - 28439/08

    PINTO COELHO c. PORTUGAL

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